Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

§ 1 Allgemeines

Die Lieferung, Leistung und Angebote der Fa. Grigo Naturstein GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten sowohl bei reinen Kaufgeschäften als auch im Rahmen von Werkverträgen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Firma Grigo Naturstein GmbH sie schriftlich bestätigt.

 

§ 2 Angebote und Preise

1. Die Angebote der Fa. Grigo Naturstein GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der Fa. Uwe Grigo Naturstein-Design & Verarbeitung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Angaben sind nur verbindlich, wenn dieses ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

3. Die Preise der Fa. Grigo Naturstein GmbH gelten ab Werk, sofern nichts anderes vereinbart ist.

4. Die Fa. Grigo Naturstein GmbH garantiert den vereinbarten Preis für die Dauer von 3 Monaten ab schriftlicher Auftragsbestätigung. Bei Überschreitung dieser Frist ist die Fa. Grigo Naturstein GmbH berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu erhöhen.

 

§ 3 Versand

1. Verladekosten für LKW-Transporte gehen zu Lasten der Fa. Uwe Grigo Naturstein-Design & Verarbeitung. Alle Verkäufe erfolgen ab Werk, der Versand stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Soweit nicht Selbstabholung erfolgt, wird der Einsatz der Transportmittel im Auftrag des Bestellers vorgenommen. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der jeweiligen Lieferung auf den Besteller über. Verzögert sich die Absendung infolge irgendwelcher Umstände, die die Fa. Grigo Naturstein GmbH nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

2. Für Bruch und abhanden gekommene Ware wird nicht gehaftet. Transportschäden sind stets sofort beim Transportunternehmen zur Prüfung anzumelden, wobei die für solche Fälle vorgesehene Schadensaufnahme durch einen Havarie-Kommissar oder Sachverständigen zu erfolgen hat. Soweit die Fa. Grigo Naturstein GmbH auf Kosten des Bestellers der Ware im Zusammenhang mit dem Transport Schäden geltend zu machen hat, so geschieht dies auf Rechnungen auf Kosten des Bestellers der Ware.

 

§ 4 Material und Bemusterung

1. Muster sind unverbindlich und zeigen nur das allgemeine Aussehen des Steines. Sie können niemals alle Eigenschaften und Unterschiede in Farbe, Zeichnung, Struktur und Gefüge des Natursteins in sich vereinigen. Daher kann die Fa. Grigo Naturstein GmbH eine Gewähr für Ubereinstimmung von Muster und Ware, sowie für vorkommende Farbunterschiede, Trübungen, Aderung und Naturfehler wie Poren, offene Stellen, Einsprengungen, Risse und Quarzadern etc. nicht übernehmen.

2. Marmor ist aufgrund seiner hygroskopischen Eigenschaften eben sowenig wie anderer Kalkstein wetterbeständig. Die Fa. Uwe Grigo Naturstein-Design & Verarbeitung kann deshalb für Material, das im Freien verlegt wird, für Frostsicherheit nicht garantieren.

 

§ 5 Liefer- und Leistungszeit

1. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Fa. Grigo Naturstein GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrungen, behördliche Anordnung etc. auch wenn sie bei Lieferanten der Fa. Grigo Naturstein GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten - hat die Fa. Grigo Naturstein GmbH auch bei verbindlichen vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Fa. Grigo Naturstein GmbH, die Lieferung bzw. Leistung für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrage zurückzutreten.

2. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die Fa. Grigo Naturstein GmbH von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die sogenannten Umstände kann sich die Fa. Grigo Naturstein GmbH nur berufen, wenn sie den Besteller unverzüglich benachrichtigt hat.

3. Schadenersatzansprüche des Bestellers bei Lieferungsverzug der Fa. Grigo Naturstein GmbH sind auf 0,5% der Rechnungssumme pro Woche, maximal 5% des Nettowarenlieferwertes begrenzt; hat die Fa. Uwe Grigo Naturstein-Design & Verarbeitung vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, so kann sich die Fa. Uwe Grigo Naturstein-Design & Verarbeitung auf die vorstehende Haftungsbegrenzung nicht berufen.

4. Die Fa. Grigo Naturstein GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

 

§ 6 Einbau

 1. Die Ausführung von Einbauarbeiten erfolgt gemäß den jeweils in ihrer neuesten Auflage der VOB DIN 18332 (Natursteinarbeiten) und DIN 18333 (Betonwerksteinarbeiten) herausgegebenen Richtlinien für das Versetzen und Verlegen von Natursteinen. Die Richtlinien können jederzeit bei der Fa. Grigo Naturstein GmbH eingesehen werden.

2. Nach Beendigung der Einbauarbeiten sind diese vom Bauherrn bzw. von dessen Beauftragten abzunehmen. Beanstandungen der Ausführung von Verlegearbeiten sind während, oder nach des Einbaus schriftlich anzuzeigen.

3. Wird von der Fa. Grigo Naturstein GmbH Material eingebaut, werden bei Vertragsabschluß 30% der Rechnungssumme fällig. Weitere 30% sind bei Anlieferung des Materials zu entrichten.

4. Nacharbeiten wie Türen beiplätten, sockeln etc., bzw. Arbeiten, die nicht durch Verschulden der Uwe Grigo Naturstein-Design & Verarbeitung zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt werden müssen, werden im Tageslohnnachweis und nach Materialaufwand berechnet.

 

§ 7 Beanstandungen

1. Soweit die Fa. Grigo Naturstein GmbH die Ware nicht verlegt, sondern lediglich veräußert, ist der Besteller verpflichtet, eventuelle Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 6 Tagen nach Auslieferung, schriftlich zu reklamieren. Nicht rechtzeitig gerügte Mängel schließen weitere Gewährleistungsrechte aus.

2. Wird das Material verlegt, hat der Besteller die Ware vor dem Verlegen zu prüfen. Reklamationen nach erfolgter Verlegearbeit sind verspätet und schließen weitere Gewährleistungsrechte aus.

3. Bei berechtigten Mängelbeseitungsverlangen hat die Fa. Grigo Naturstein GmbH die Wahl der Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Kaufpreisminderung, wenn der Besteller vor Ablauf der Gewährleistungsfrist schriftlich den Mangel rügt. Maßgeblich ist der Eingang des Mängelrügeschreibens bei der Fa. Grigo Naturstein GmbH. Weitergehende Schadensersatzansprüche, auch Mängelfolgeansprüche, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller Eigentum der Fa. Grigo Naturstein GmbH. Bei laufender Geschäftsverbindung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung der Fa. Grigo Naturstein GmbH. Dies gilt auch für künftige entstehende und bedingte Forderungen z.B. aus Wechseln und auch wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Rechnungen geleistet werden.

2. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen im Auftrag der Fa. Grigo Naturstein GmbH im Sinne von § 950 BGB, ohne die Fa. Grigo Naturstein GmbH zu verpflichten. Die be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung mit anderen Waren durch den Besteller steht der Fa. Grigo Naturstein GmbH das Miteigentum anteilig an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zu. Erlischt das Eigentum der Fa. Grigo Naturstein GmbH durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Käufer der Fa. Grigo Naturstein GmbH bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für die Fa. Grigo Naturstein GmbH. Die Miteigentumsrechte der Fa. Grigo Naturstein GmbH gelten als Vorbehaltsware. Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.

3. Seine Forderungen aus der Weiterveräußerung tritt der Besteller schon jetzt an die Fa. Grigo Naturstein GmbH ab. Die Fa. Grigo Naturstein GmbH nimmt diese Abtretung hiermit an. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Über die Beeinträchtigung des Eigentums und der im voraus abgetretenen Forderungen hat der Besteller die Fa. Grigo Naturstein GmbH unverzüglich zu unterrichten. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen, nicht von uns gekauften Waren veräußert, so wird der Fa. Grigo Naturstein GmbH die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren abgetreten. Bei der Veräußerung von Waren an den die Fa. Uwe Grigo Naturstein-Design & Verarbeitung Miteigentumsanteile haben, wird der Fa. Grigo Naturstein GmbH ein ihrem Miteigentum entsprechender Teil abgetreten.

4. Der Besteller ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung erlischt im Fall des Widerrufs, spätestens bei Zahlungsverzug, Nichteinlösung eines Wechsels oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Von Ihrem Widerrufsrecht wird die Fa. Grigo Naturstein GmbH dann Gebrauch machen, wenn ihr Umstände bekannt werden, aus denen sich eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers ergibt. Kommt der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, ist die Fa. Grigo Naturstein GmbH berechtigt, sofortige Aushändigung der Vorbehaltsware zu verlangen. Die Fa. Grigo Naturstein GmbH wird die ihr zustehenden Sicherheiten nach ihrer Wahl auf Verlangen des Bestellers freigeben, soweit ihr Wert der zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt.

 

§ 9 Zahlungsbedingungen

1. Rechnungen für Warenlieferungen sind ohne jegliche Abzüge sofort fällig und spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Für Werkleistungen gelten die vorstehenden Ausführungen sinngemäß, die Fälligkeit tritt mit Abnahme der Leistung ein.

2. Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist die Fa. Grigo Naturstein GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu erheben.

3. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Besteller sind ausgeschlossen, soweit die Ansprüche von der Fa. Grigo Naturstein GmbH nicht ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

 

§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand und sonstige Bedingungen

1. Ausschließlicher Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist der Sitz der Fa. Grigo Naturstein GmbH. Als Gerichtsstand wird Tostedt vereinbart, sofern der Besteller Vollkaufmann ist.

2. Sollten einzelne Bestimmungen der Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Wege der Auslegung gilt eine Bedingung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Sinngehalt der unwirksamen Bedingung möglichst nahekommt. (Stand März 2011)

Grigo Naturstein GmbH

Unsere Leistungen:

* Küchenarbeitsplatten

* Treppenanlagen

* Fensterbänke

* Waschtischplatten

* Natursteinbäder

* Boden- und Terrassenbeläge

* Wasserstrahlschneidarbeiten

* Grabsteine und Nachinschriften

Öffnungszeiten:

 

Montag bis Freitag    8:00 - 12:00 Uhr

 

Terminvereinbarungen außerhalb

der Öffnungszeiten sind natürlich

auch möglich. Rufen Sie uns an!

 

Tel. 04747 - 874 50-0 / Info@grigo-naturstein.de

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© Grigo Naturstein GmbH, Marco Tiedemann